Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ich kann Ihren Ärger verstehen. Die Mutter leistet nicht den notwendigen Barunterhalt, gönnt sich und den Kindern aber den "Luxus" eines Urlaubs.
Gleichwohl richtet sich die Leistungsfähigkeit der Mutter nach ihrem Einkommen unter Berücksichtigung des Selbstbehalts. Wenn hier tatsächlich nicht ausreichend Einkünfte vorhanden sind, muss sie den Elementarunterhalt nur bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit und den darüber hinaus entstehenden Mehr- oder Sonderbedarf gar nicht zahlen.
Allein der Umstand, dass sich die Mutter offenbar einen Urlaub leisten kann, rechtfertigt keine Beteiligung an den sonstigen Kosten. Wenn sich die Mutter den Urlaub aus ihrem Selbstbehalt zusammenspart, darf sie das Geld dafür ausgeben. Auch wenn Dritte, z. B. ein neuer Partner oder die eigenen Eltern hier einspringen, können Sie nicht verlangen, dass das Geld statt dessen für den Unterhalt aufzuwenden ist.
Sie können allenfalls überprüfen (lassen), ob zwischenzeitlich eine höhere Leistungsfähigkeit besteht, die eine Erhöhung des Unterhalts und dann ggf. auch eine Beteiligung an Krankenkassenbeiträgen und sonstigem Mehr- oder Sonderbedarf ermöglicht. Ein Auskunftsrecht besteht grundsätzlich alle zwei Jahre, wenn sich zwischenzeitlich die Umstände ändern, z. B. die Arbeitsstelle gewechselt wird, auch früher.
Wenn die letzte Auskunft entsprechend lange zurückliegt, kann erneut Auskunft verlangt werden. Ggf. ist auch mit fiktiven Einkünften, wenn keine volle Erwerbstätigkeit vorliegt, oder mit einem abgesenkten Selbstbehalt, wenn sie mit einem neuen Partner zusammenlebt, zu rechnen.
Allein die Tatsache, dass Ihre frühere Frau einen Urlaub gebucht hat, rechtfertigt leider nicht die Erhöhung des Unterhalts.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte