Ich beabsichtige beim Europäischen Patentamt ein Patent einreichen (inkl. Prioritätserklärung für eine deutsche Patentanmeldung).
Kann ich, um die doch erheblichen Kosten der Recherche und Prüfung erst später aufbringen zu müssen, mit der Überweisung der dazugehörigen Gebühren warten und anfänglich nur die Anmeldegebühr überweisen? Verzögere ich mit dieser Vorgehensweise nur die Recherche und Prüfung oder ergeben sich für mich weitere Nachteile?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Recherchengebühr muss zusammen mit der Anmeldegebühr innerhalb von einem Monat nach Einreichung der Patentanmeldung entrichtet werden.
Die Prüfungsgebühr ist hingegen erst innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag zu entrichten, an dem im Europäischen Patentblatt auf die Veröffentlichung des Recherchenberichts hingewiesen worden ist. Nachteile entstehen Ihnen durch die spätere Bezahlung der Prüfungsgebühr nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.