UrHG 32a, Nichtzahlung des Honorars
vom 23.6.2022
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Hallo, im Jahr 2012 habe ich für eine GmbH den eingetragenen Markennamen, das markenrechtlich geschützte Logo und verschiedenste Medien entwickelt. Das Honorar von seinerzeit 3000,00 EUR wurde nicht vollständig bezahlt. Die Einräumung der Nutzungsrechte ist mMn. nicht erfolgt. Die GmbH erzielt inzwischen Umsätze mit den o.g. Marken in der Größenordnung mehrerer Millionen EUR pro Jahr. Mir ...