Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Der Verleih der von Ihnen gekauften Produkte ist grundsätzlich rechtens, der Markeninhaber kann das Ihnen nicht verweigern. Einschlägig ist § 23 Absatz 1 Nr 3 Markengesetz. Der Markeninhaber kann Ihnen nicht verwehren, die Marke als Beschreibung/Identifizierung seiner Waren zu verwenden.
Es ist nicht wichtig, woher das Produkt stammt oder wo der Markeninhaber/Hersteller sitzt. Entscheidend ist, wo Sie das Produkt gekauft haben. Wenn Sie es hier in der EU gekauft haben, kann der Markeninhaber nichts unternehmen. Etwas anderes gilt, wenn Sie das Produkt außerhalb der EU, also z.B. in den USA, kaufen und in die EU importieren. Dann kann Ihnen der Markeninhaber den Import verbieten.
Sie können die Marke als Produktbeschreibung auch verwenden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: