Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie verletzen einmal das Urheberrecht, das in der Regel der Fotograf des Fotos haben dürfte und zum anderen das Recht am eigenen Bild des Stars. Zwar können Personen des öffentlichen Lebens fotografiert werden, doch ist dies Foto Teil Ihrer gewerblichen Tätigkeit - Sie verdienen damit Geld!
Des Weiteren sind manche Stars sogar als eigene Marke eingetragen.
Aus meiner Sicht ist das keine Grauzone und führt aus meiner Sicht zu teuren Abmahnungen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht