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Namensrecht / Markenrecht

1. Juni 2022 09:51 |
Preis: 30,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo!
Ich bin Tagesmutter und wurde nun von einer anderen Tagesmutter angerufen, die den selben Namen verwendet wie ich. Da dieser Beitrag veröffentlicht wird, nehmen wir den Beispielnahmen "Grashüpfer". Sie hat den Namen schützen lassen, obwohl es mich zu dem Zeitpunkt schon gab. Ist das erlaubt? Eine online Präsents hatte ich damals noch nicht.
Die Dame befindet sich in einem anderen Ort. Unter meinem Namen " Die Grashüpfer" befindet sich der Zusatz "Kindertagespflege Musterort". Muss ich meinen Namen trotzdem ändern? Sie behauptet zudem, dass ich auch nicht " Grashüpfer Musterort" oder "die kleinen Hüpfer" heißen dürfte.
Ich habe gelesen, dass es keine Verwechslungsgefahr geben darf und mit dem Ortszusatz im Namen ist das für mich eindeutig. Wenn ich mich in "Grashüpfer Musterort" umbenennen würde, kann sie mich dann weiterhin abmahnen?

Vielen Dank und freundliche Grüße

1. Juni 2022 | 10:53

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Zusatz des Ortes ändert nichts an der Verwechslungsgefahr. Simples Beispiel: Wenn Sie braune Limonade mit Koffein unter der Marke "Coca Cola Berlin" anbieten würden, wäre dies weiterhin eine Markenrechtsverletzung.

Die kleinen Hüpfer wäre dagegen in Ihrem Beispiel weit genug entfernt von der eingetragenen Marke, hier würde ich eine Verwechslungsgefahr verneinen.

Ohnehin wäre in Ihrem Beispiel zu prüfen, ob die eingetragene Marke ausreichende Unterscheidungskraft hat und ob Sie nicht sogar die älteren Rechte an dem Kennzeichen haben, da Sie den Namen ja nach Ihrer Schilderung schon länger nutzen und daher möglicherweise schon Rechte hieran erlangt haben, bevor die fremde Marke angemeldet und eingetragen wurde.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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