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Graffiti Fotografieren erlaubt?

| 1. Mai 2022 10:04 |
Preis: 30,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


10:52

Moin in die Runde,
wenn ich auf der Straße (an einer Hauswand) ein schickes Graffiti (ohne Tag vom Urheber) entdecke, es Fotografiere und daraus ein Bild mit Rahmen mache und es auf www.shopify und ETSY verkaufe. Mache ich mich der Urheberrechtsverletzung schuldig. Nach meiner Auffassung habe ich ja die Urheberrechte an dem Foto...?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

1. Mai 2022 | 10:43

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben die Urheberrechte an dem Foto, brauchen aber grundsätzlich auch die Verwertungsrechte an dem Motiv, also die Einwilligung des Urhebers des Graffiti-Werkes. Wenn sich das Graffiti aber bleibend an einer Stelle befindet, an der es von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätze ohne Hilfsmittel einsehbar ist, hilft die Panoramafreiheit des § 59 UrhG und Sie können das Foto auch ohne Einwilligung verwerten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 1. Mai 2022 | 10:50

Lieber Herr Anwalt,
herzlichen Dank für die prompte Antwort. Die hat meine Frage gänzlich beantwortet.
Viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Mai 2022 | 10:52

Sehr gerne! Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag!

Bewertung des Fragestellers 1. Mai 2022 | 10:51

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 1. Mai 2022
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