Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ganz so unproblematisch, wie man vermuten könnte, ist das Ganze rechtlich leider nicht. Neben Markenrechten können hier auch Urheberrechte (z.B. am Logo oder anderen grafischen Elementen oder Abbildungen) und Designrechte an den Produkten bestehen. Zwar sehen die entsprechenden Schutzgesetze eine Erschöpfung dieser Rechte bei einem regulären Kauf dieser Produkte in der EU vor, um den Weitervertrieb nicht zu gefährden (z.B. § 24 MarkenG). Und diese Ausnahme wird trotz fehlender ausdrücklicher gesetzlicher Erwähnung auch auf Produktfotos angewendet, die zum Zwecke des Verkaufs von diesen Produkten angefertigt werden (da ansonsten der Verkauf erheblich erschwert würde).
Als Ausnahmeregelung ist die Erschöpfung aber eng auszulegen, grundsätzlich dürfen diese Fotos nur zur konkreten Verwendung der Bewerbung des Verkaufs dieser Produkte verwendet werden, zudem müssen berechtigte Interessen der Rechteinhaber berücksichtigt werden (das Produkt sollte also nicht negativ oder irreführend präsentiert werden).
Typische Katalogfotos sind in der Regel von der genannten Ausnahme gedeckt, Stockfotos für eine allgemeine Verwendung durch Dritte können dagegen rechtlich problematisch sein (da grundsätzlich nur der Inhaber der Produkte die Fotos hiervon zum Verkauf dieses Produkts nutzen darf).
Insofern empfiehlt sich vor einer Nutzung eine konkrete Abklärung der Rechte im Einzelfall, idealerweise die Einholung einer Einwilligung durch den Rechteinhaber.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Danke für die Antwort.
Abschließend kann man das Thema dann wie folgt abhaken.
1. Auftragsarbeiten sind grundsätzlich möglich, da der Kaufmann die Ware physisch besitzt/gekauft hat und damit die Rechte des Markeninhabers erschöpft sind. Vorausgesetzt die Bilder dienen lediglich zu Verkaufs und Werbezwecken und das Produkt wird weder negativ noch irreführend dargestellt.
2. Stockfotos sind problematisch, denn es kann nicht gewährleistet werden, dass der Endnutzer das Produkt ebenfalls besitzt oder das Foto rein zu Verkaufszwecken des im Besitz befindlichen Produktes nutzt.
Es würde nur mit Erlaubnis des Markeninhabers funktionieren, das ist aber in der Praxis kaum umzusetzen, weil hier die Unternehmen kein Eigeninteresse haben.
Also Auftragsarbeiten, ja. Stockfotos, nein. Habe ich das soweit alles richtig verstanden?
Das ist beides korrekt. Als Fotograf sollten Sie sich bei Auftragsarbeiten aber vom Auftraggeber zusichern lassen, dass er über die notwendigen Rechte verfügt bzw. darauf hinweisen, dass die Einholung der erforderlichen Rechte in der Verantwortung des Auftraggebers liegt.