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Urheberrecht, öffentl. Lesung, Grimms Märchen, sozial. Netzwerke u. Medien

| 27. Mai 2022 19:12 |
Preis: 50,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


21:11

Guten Tag,
ich habe eine alte Grimms Märchen Sammlung. Sie ist von der Deutschen Buch-Gemeinschaft, C.A. Kochs Verlag Nachf., Darmstadt.
© 1937 by Droemersche Verlagsanstalt München, printed in Germany 1962.

1) Darf ich einzelne Märchen hieraus vorlesen und diese über soziale Netzwerke und Medien kostenfrei verbreiten, ohne das Urheberrecht zu verletzen?

2) Sind hier ggf. die 70 Jahre nach dem Urheber abgelaufen?

3) Sowohl die Deutsche Buch-Gemeinschaft, als auch die Droemersche Verlagsanstalt München gibt es in diesen Formen nicht mehr.
An wen wende ich mich ggf. um eine Erlaubnis zur Vorlesung einzuholen?

27. Mai 2022 | 19:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das Urheberrecht des Verfassers erlischt 70 Jahre nach seinem Tod. Da die Brüder Grimm schon im 19. Jahrhundert verstorben sind, wären ihre Texte urheberrechtsfrei.

Da die alten Märchentexte aber oftmals sprachlich überarbeitet wurden, könnte sich hieraus ein neues Urheberrecht für den Verfasser der Überarbeitung ergeben. Dieses wäre anhand der Ihnen vorliegenden Unterlagen zu prüfen, nämlich ob es ein schlichter Nachdruck älterer Fassungen oder eine eigenständige Neufassung ist und von wem diese verfasst wurde und ob/wann dieser Urheber verstorben ist.

Da das Urheberrecht dem Verfasser der Texte zusteht und nicht dem Verlag, kommt es bei dessen Versterben vor mehr als 70 Jahren auf die Rechtsnachfolgegesellschaft nicht an.

Wenn der Urheber noch lebt und er das Urheberrecht dem Verlag übertragen hat, dann kann Ihnen bei der Recherche helfen:

"Ihr Ansprechpartner für solche Suchanfragen ist Carola Staniek, die das Archiv und die Bibliothek des Börsenvereins in der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig leitet. Weil solche Recherchen oft mit einigem Aufwand verbunden sind, ist die Suchanfrage kostenpflichtig. Der kürzeste Weg für Ihr Anliegen ist eine Mail an c.staniek@dnb.de." (Quelle: https://www.boersenverein.de/beratung-service/recht/urheberrecht/)

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sönke Doll
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 27. Mai 2022 | 20:51

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass das ©-Zeichen nicht automatisch eine Übertragung des Urheberrechts vom Urheber auf den Verlag bedeutet?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Mai 2022 | 21:11

Die Copyright-Markierung deutet darauf hin, dass der Autor den Verlag mit der Wahrnehmung der Rechte beauftragt hat. Da das Urheberrecht in der heutigen Form aber erst seit 1965 besteht, kann es auch auf Basis älteren Rechts ein Hinweis auf Urheberrechte sein. Es sagt aber nichts darüber aus, wann der Urheber gestorben ist, der kann zum Zeitpunkt des Drucks ja schon länger tot sein.

Bewertung des Fragestellers 27. Mai 2022 | 23:10

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