Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie das Bild, dass letztendlich auf das T-Shirt gebracht wurde, vollständig alleine gestaltet.
Dementsprechend haben Sie hieran auch die Urheberrechte und sind entsprechend wirtschaftlich zu beteiligen.
Als Urheber können Sie grundsätzlich sowohl die zukünftige Unterlassung als auch eine wirtschaftliche Kompensation verlangen.
Eine konkrete Bezifferung einer wirtschaftlichen Kompensation ist aus der Ferne im Rahmen einer Erstberatung leider nicht möglich. Hierzu ist eine vertiefte Prüfung der Sach- und Rechtslage erforderlich ( insbesondere, welche Umsätze gegebenenfalls mit dem Verkauf der betreffenden T-Shirts erzielt worden sind, insoweit hätten Sie einen entsprechenden Auskunftsanspruch gegenüber den ehemaligen Bandmitgliedern).
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag.
Beste Grüße aus Bremerhaven
Danjel Newerla
Antwort
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