Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in besonderen Ausnahmesituationen, so wenn ein Arbeitsverhältnis vom Gericht aufgelöst wird, weil die Fortsetzung einer Seite nicht zumutbar ist.
Wenn Sie selbst das Arbeitsverhältnis gekündigt haben, können Sie deswegen keine Abfindung beanspruchen.
Theoretisch könnte ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen, wenn Ihr Arbeitgeber seine Treuepflichten vorsätzlich verletzt hat und Sie keine andere Möglichkeit hatten als zu kündigen. In der Praxis kommen solche Ansprüche kaum vor, deshalb würde ich (ohne Detailkenntnisse der genauen Abläufe) einen solchen Anspruch eher verneinen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Sönke Doll
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