aufgrund von anhaltendem Mobbing, persönlicher Beleidungen (bspw. Arschloch, Spritzer, Einzeller etc.) von meinem Vorgesetzen (Führungskraft) sah ich mich gezwungen mein Arbeitsverhälnis nach knapp 10 Jahren unfreiwillig und fristlos zu beenden. Die Kündigung erfolgte schriftlich. Ich habe sehr gerne in dieser Firma gearbeitet und sah mich auch stellvertretend für viele Kollegen in der Pflicht diesen schweren Schritt zu gehen.
Wie es oftmals so ist werden solche Themen gerne unter den Teppich gekehrt. Glücklicherweise ist jedoch der Betriebsrat sehr bemüht entsprechende Kosequenzen in welcher Form auch immer durchzusetzen.
Für mich persönlich bleibt nun die Frage ob ich noch finanzielle Ansprüche einer Abfindung oder einer Entschädigung geltend machen kann. Gibt es hierzu entsprechende rechtliche Grundlagen auch wenn man die Kündigung selber vorgenommen hat?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in besonderen Ausnahmesituationen, so wenn ein Arbeitsverhältnis vom Gericht aufgelöst wird, weil die Fortsetzung einer Seite nicht zumutbar ist.
Wenn Sie selbst das Arbeitsverhältnis gekündigt haben, können Sie deswegen keine Abfindung beanspruchen.
Theoretisch könnte ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen, wenn Ihr Arbeitgeber seine Treuepflichten vorsätzlich verletzt hat und Sie keine andere Möglichkeit hatten als zu kündigen. In der Praxis kommen solche Ansprüche kaum vor, deshalb würde ich (ohne Detailkenntnisse der genauen Abläufe) einen solchen Anspruch eher verneinen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sönke Doll Fachanwalt für Arbeitsrecht