und geht noch zur Schule.
Ich lebe von meinem Ehemann getrennt. Mein Ehemann ist der Stiefvater meiner Tochter.
Ich habe das alleinige Sorgerecht und damit auch das alleinige Aufentaltsbestimmungsrecht für meine Tochter.
Meine FRage:Wie lange habe ich das Aufentaltsbestimmungsrecht für meine Tochter, da sie ja schon 18 ist? Sie ist gegen meinen Willen zu ihrem Stiefvater gezogen und ich will sie wieder nach Hause holen. Kann ich da von meinem Aufentaltsbestimmungsrecht gebraucht machen oder habe ich da nichts mehr zu sagen,weil sie ja schon 18 ist? Vielen Dank!
mit dem 18. Lebensjahr erlischt das Sorgerecht für die Kinder und es kann selbst entscheiden, ob und wo es lebt. Damit entfällt auch das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das volljährige Kind muß sich ab dem 18. Lebensjahr auch selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche sorgen.
Ab dem 18. Geburtstag des Kindes sind beide Eltern - d.h. Sie und der leibliche Vater - barunterhaltspflichtig!