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Kündigung durch Betriebsverlagerung

22. Februar 2007 10:24 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Arbeitgeber beabsichtigt, Ende 2008 das Büro von Düsseldorf nach Berlin zu verlagern. Diese Information habe ich aus zuverlässiger Quelle erhalten. Mein Arbeitgeber wird mir vermutlich anbieten, mitzugehen. Aus familären Gründen (Alleinerziehend - 3 Kinder ) würde ich dieses Angebot jedoch ablehnen.
Kann er mir dann kündigen, ohne eine Abfindung zu zahlen ?

22. Februar 2007 | 11:06

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
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Sehr geehrte Fragestellerin,

bei der Beantwortung der Frage gehe ich davon aus, dass für Ihren Arbeitgeber das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt.

Grundsätzlich haben Sie bei Kündigung keinen Anspruch auf eine Abfindung.

In seiner Kündigung kann der Arbeitgeber allerdings eine Abfindung anbieten, wenn Sie keine Kündigungsschutzklage erheben.

Sollte er von sich aus keine Abfindung anbieten, bleibt es Ihnen unbenommen, ihm anzubieten bei Zahlung einer Abfindung auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten.

Lässt sich der Arbeitgeber aber darauf nicht ein, haben Sie keine Möglichkeit eine Abfindungszahlung zu erzwingen.

Sie können jedoch gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen, um das alte Arbeitsverhältnis fortzusetzen bzw. um vom Arbeitgeber im Arbeitsgerichtsprozess eine Abfindung im Wege des Vergleichs zu erhalten. Dies bedarf aber einer genaueren Prüfung bei Vorlage des Kündigungsschreibens.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.


Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de


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