Bungalow aus DDR Zeiten
vom 28.8.2023
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Hallo, ich habe in meinen Unterlagen zu dem Bungalow in meinem Kleingarten eine Diskrepanz bei der damaligen Zustimmung zur Errichtung eines Bungalows durch den Bürgermeister und dem Kaufvertrag festgestellt (leider erst jetzt) In der Zustimmung steht die Bezeichnung B28P, aber im Kaufvertrag GWL 24. Durch Messung und Vergleich mit anderen ist es der GWL 24,nur,dass der Vorpächter die eigentlich ...