Klagezustellung in die USA mit Einschreiben Rückschein
vom 16.5.2018
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser / Hamburg
Ich bin in den USA wohnhaft und wurde von einer Person in Deutschland verklagt. Dem Kläger und dem Gericht in Deutschland sind meine Adresse hier in den USA bekannt. Das Gericht in Deutschland hat (soweit mir bekannt) die besagte Klage per Einschreiben Rückschein hier an mich in die USA übersandt. Meines Wissens nach ist dies so gar nicht zulässig. Ich habe diese Klage aber nie erhalte ...