Einspruch gegen Ordnungmittelverfügung durch PKH möglich ?
vom 24.7.2010
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Guten Tag. Im Dezember 2010 habe ich mir eine Internet-Domain registriert. Im März 2010 bekam ich dann vom Gerichtsvollzieher eine einstweilig Verfügung zugestellt, ich habe es zu unterlassen, unter der Domain XY diverses zu tun bzw. den Betrieb der Seite zu unterlassen. Meine .com-Adresse unterschied sich von der betroffenen .net-Adresse nur in den soeben benannten Endungen. Der relativ ...