Herausgabeanspruch eines Geldbetrages (ohne Beweismittel)
vom 18.11.2010
20 €
Historischer Preis
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Angenommener Sachverhalt: A erhält von B einen hohen fünfstelligen Betrag um diesen zu verwalten. Der Betrag wird auf das Konto von A bar eingezahlt. B erhält weder eine Empfangsbestätigung, Einzahlungsquittung oder vergleichbares. Lediglich nach einem Jahr wird B über die Zinsentwicklung mittels eines Briefes informiert. A geht davon aus, dass der Betrag dazu dienen soll, die eigene Existenz ...