paket verschwunden
| 29.10.2010 16:16
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ca. 4 Monaten hatte ich ein Navigationsgerät Navgion 8410 für ca. 350 € gekauft. Diese hatte Mängel, so dass ich es ca. 2 Wochen nach Kauf wieder einschicken musste (fortlaufender reboot).
Nach einigen Wochen rief ich bei Navigon an und fragte was mit dem Gerät den wäre und warum ich keine Nachricht bekomme. Am Telefon wurde mir gesagt „Herr R., wir haben ihnen doch ein neues Gerät zugesendet" und auf meine Antwort das müsste ich wissen sagte der Mitarbeiter das der verbleibt geprüft werden müsse.
Ich erhielt dann eine Paketnummer mit dem man die Sendung tracken kann und mit Anruf beim Versandunternehmen wurde mir gesagt ein Herr G. habe das Paket angenommen.
Ich fragte natürlich sofort bei Herr G nach und er sagte mir er hätte es in Hausgang gelegt.
Zum Haus:
Im Haus wohnen 10 Parteien oft steht auch die Eingangstür einfach offen! Ich wohne im 4 UG ( Haus Hanglage) Paket wurde zwischen EG und 1.Ug im Zwischengeschoss am Fenster abgelegt. Fenster ist für jeden im Eingangsbereich einsehbar.
Da ich beruflich öfters mal auch 2 Wochen nicht zuhause bin so auch da.
Herr G sagte mir, er wüsste über den weiteren verbleib nichts. Ihm ist bekannt das Pakte war einige Tage dort gelegen aber er habe keine Ahnung. Mal abgesehen wie schlau es sein kann ein Paket einfach so abzulegen hab ich diesem gesagt ich will das Gerät haben, wenn nicht muss er mir das bezahlen.
Er sagte mir zu er würde das der Versicherung melden und promt kam auch hier ein Bogen zu dem ich Angaben zum Tathergang machen sollte. Ich rief auch dies an und sagte ich kann keine Angaben machen da ich zu diesem Zeitpunkt 15 Tage nicht zuhause war.
Diese sagten sie wollen mind. einen Nachweis, das Navigon ein neues gerät versendet hatte, da es ja sein könnte diese würden ein kaputtes zurücksenden da es evtl. wegen Selbstverschuldet kaputt gegangen wäre und deshalb eingeschickt wurde.
Mehrmals habe ich nun den Support von Navigon angerufen und mir wurde vom Ersatzgerät bis allem mögliche versprochen. Das was ich haben wollte jedoch gar nicht!!
So nun meiner Frage:
Sehe ich das richtig, Navigon ist meine Vertragspartner wenn ich hier ein Gerät einsende muss ich das auch wieder von denen bekommen?
Ich habe keine Vollmacht gegeben in meinem Namen ein Paket anzunehmen. Trifft dann nicht
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2007, Az. I-
18 U 163/06 § 425 Abs. 1 HGB,
§§ 305c Abs. 2,
307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB) zu ?
Was kann ich nun unternehmen und wer trägt hier die Kosten?
Wer trägt die kosten für das Mehrfache anrufen von Hotline?
(Navigon schreibt mir nun heute: Wir bedauern den Verlust Ihres Navigationsgerätes.
Die Anzeige bei der Polizei und der Kaufbeleg im Original sollten der Versicherung Ihres Nachbarn reichen, um Ihnen den Wert Ihres Gerätes zu ersetzen.)
Soll ich nun eine Anzeige wegen Unterschlagung gegen den Nachbar machen?
Kann oder muss ich Navigon eine Frist setzen und wie muss ich diese Formulieren?
Ich bedanke mich für die Hilfe
J.R.