Insolvenzverwalter fordert Eltern zur Kündigung auf
vom 21.3.2015
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Bei eine GBR wurde Insolvenz vor 1 Wochen eröffnet ( Betrieb A). Ein GBR Mitglied hat noch einen weitern Betrieb ( Betrieb B) der nicht Insolvenz ist. Betrieb B versorgt seit 6 Monaten , Betrieb A mit essen. Es gibt hier eigene Verträge mit den Eltern der Kinder aus Betrieb A zur Essensbelieferung die aber erst nachträglich vor 7 Wochen in der vorläufigen Insolvenz mit dem Eltern direkt aus A ab ...