Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich sehe keine Hindernisse, wenn der Mietvertrag im Ausland geschlossen wird und di Firma keine deutsche ist. Im Fall einer deutschen Firma, die aus dem Ausland heruas operiert, könnte der Verdacht der Steuerhinterziehung aufkommen; für Sie bleibt dies aber ohne Konsequenzen.
Strassenverkehrsrechtlich ist es auch möglich; das Fahrzeug ist in der EU zugelassen und versichert, Sie brauchen eine sog. grüne Versicherungskarte und einen Mietvertrag, der die Nutzung im Ausland zulässt. Die grüne Karte bekommen Sie vom Vermieter.
In Deutschland dürfen ausländische Autos übrigens "vorübergehend" (max. 1 Jahr) am Straßenverkehr teilnehmen. Da Sie den Wagen aber mangels Eigentümerstellung gar nicht hier auf sich anmelden könnten, stellt sich die Ummeldepflicht nicht- diese kann denklogisch nicht erfüllt werden. Anders, wenn es sich um eine "Scheinmiete" handelt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
20. März 2015 | 20:33
Gilt das auch für Bosnien?
Kein EU Land?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
24. März 2015 | 12:00
Grade deshalb der Hinweis auf die grüne Karte, in der EU ist diese zumeist überflüssig, aber in nicht EU Ländern oft gefordert- also auch umgekehrt, für Autos aus nicht EU Ländern.