Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern Ihr Halbbruder und seine Ehefrau in Deutschland gelebt und geheiratet haben und auch hier geschieden wurden, gilt das deutsche Eherecht. Grundsätzlich hat der überlebende Ehegatte gem. § 1931
iVm § 1371 BGB
Anspruch auf insgesamt 50% des Erbes, sofern eine Zugewinngemeinschaft bestand. Wenn die Ehegatten jedoch wirksam geschieden wurden, besteht kein Erbrechtsanspruch mehr gem. 1933 BGB. Der geschiedene Ehegatte hat weder einen Erb- noch einen Pflichtteilsanspruch. Daher würde in Ihrem Fall die geschiedene Ehefrau zumindest keinen erbrechtlichen Anspruch mehr haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Nadiraschwili, Rechtsanwaltt
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M.
Marburger Straße 5
10789 Berlin
Tel: 030 48625802
Web: https://www.nadiraschwili.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht
Mein Halbbruder ist Kroate, seine ehemalige Ehefrau ebenso, sie sind nach kroatischem Recht geschieden worden, da sie auch nur dort gelebet haben. Also noch mal meine Frage: Hat seine Exfrau fünf Jahre nach der Scheidung Anspruch auf die Hälfte der zusammen in der Ehe erworbenen Güter? Gilt in Kroatien ein anderes Recht als bei uns in Deutschland?
Wenn ja, sollten wir uns außergerichtlich mit ihr einigen oder es auf einen Prozess ankommen lassen?
Sollten meine Fragen mehr kosten, dann teilen Sie mir das bitte mit. Ich habe mich an den Betrag orientiert, der mir vorgeben wurde.
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
In Kroatien gilt ein anderes Recht als in Deutschland - als in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt kann ich keine abschließende Auskunft über die Rechtslage in Kroatien geben. Auf Grund Ihrer Schilderungen ging ich davon aus, dass Ihr Halbbruder Kroate war, aber in Deutschland gelebt hat.
Nach deutschem Recht hätte die Exfrau - wie gesagt - keine Ansprüche auf das Erbe, wie es sich nach kroatischem Recht verhält wäre ggf. durch einen kroatischen Kollegen zu bewerten. Ich kann mir jedoch kaum vorstellen, dass es dort anders ist.
Sie sagten Sie hat Ihre Ansprüche vor Gericht geltend gemacht und das Nachlassgericht hält den Anteil zurück - ist dies ein deutsches Gericht? Wenn dies der Fall ist, können Sie mich gerne z.B. per Mail kontaktieren und der Fall könnte im Rahmen einer Erstberatung unter Anrechnung des bisher gezahlten Betrags weiter erörtert werden. Sollte es ein kroatisches Gericht sein empfehle ich die Inanspruchnahme eines dort ansässigen Rechtsanwalts.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Nadiraschwili
Rechtsanwalt