Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Erbrecht Pflichtteil Ehegatte

| 2. Oktober 2024 09:56 |
Preis: 50,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


10:59

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Mutter ist verstorben. Es leben noch mein Vater und mein Bruder. Mein Bruder wurde per Testament zum Alleinerben. Weder mir, noch meinem Vater wurde ein Vermächtnis oder ähnliches zu Teil. Ich gehe davon aus, dass mein Pflichtteil 1/8 beträgt. Was wir uns nun fragen ist, wie hoch der Pflichtteil meines Vaters ist. Meine Eltern lebten in Zugewinngemeinschaft.

Vielen Dank.

2. Oktober 2024 | 10:45

Antwort

von


(138)
Wilhelmstraße 3
66663 Merzig
Tel: 068619932577
Web: https://rechtsanwaltskanzlei-enzweiler.de/
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

zunächst einmal beträgt der Pflichtteil immer die hälfte des gesetzlichen Erbanspruches.
Im Falle ihres Vaters würde daher folgendes gelten

gesetzlicher Erbteil=
1/4 nach § 1931 I BGB als Ehepartner


Im Falle einer Ehe mit Zugewinn erhält der Ehepartner nach dem Versterben des anderen, sofern keine Enterbung stattfand, zudem ein weiteres pauschales Viertel. Wird der Überlebende hingegen nicht Erbe, so bestimmt sich der Pflichtteil lediglich nach dem nicht erhöhten gesetzlichen Erbteil (§1371 II BGB )

Da sie angegeben, dass ihr Bruder zum Alleinerben bestimmt wurde, kommt es für den Pflichtteil des Vaters daher lediglich auf § 1931 I BGB an, sodass der Pflichtteil 1/8 beträgt.






Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler

Rückfrage vom Fragesteller 2. Oktober 2024 | 10:51

Vielen lieben Dank. Erlauben Sie eine kurze Nachfrage. Ich habe "gelesen", dass der Ehepartner hier ein Wahlrecht zwichen einem großen und kleinen Pflichtanteil hat. Wirkt sich das bei meinem Vater aus?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Oktober 2024 | 10:59

Das Wahlrecht besteht nur dann, wenn der Überlebende Ehepartner Erbe geworden ist. Aufgrund der Alleinerbenstellung ihres Bruders greift diese Möglichkeit daher hier nicht ein

Bewertung des Fragestellers 4. Oktober 2024 | 08:53

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. Oktober 2024
5/5,0

ANTWORT VON

(138)

Wilhelmstraße 3
66663 Merzig
Tel: 068619932577
Web: https://rechtsanwaltskanzlei-enzweiler.de/
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Mietrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht