Sehr geehrter Fragesteller,
der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils; 2303 BGB.
1.
Wenn Ihre Eltern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, ist der gesetzliche Erbanteil der Kinder insgesamt 1/2 des Nachlasses. Demnach beträgt Ihr gesetzlicher Erbanteil 1/8. Der Pflichtteilsanspruch also 1/16. Dies entspricht bei einem Nachlass von EUR 70.000,00 einem Pflichtteilsanspruch von EUR 4.375,00.
2.
Wenn Ihre Mutter stirbt, Sie Ihren Pflichtteil erhalten haben und der Nachlass Ihrer Mutter dann EUR 65.625,00 beträgt und alle Kinder zusammen als Erben eingesetzt sind, erhält jeder 1/4 des Nachlasses, also EUR 16.406,25.
Haben Sie Ihren Pflichtteil nicht eingefordert und beträgt der Nachlass Ihrer Mutter EUR 70.000,00 erhält jedes Kind ebenfalls 1/4 des Nachlasses, also EUR 17.500,00.
3.
Bedenken Sie jedoch, dass sich durch eine etwaige Pflege Ihrer Mutter das Vermögen Ihrer Mutter und damit auch deren Nachlass im Laufe der Zeit verringern kann.
Sollte Ihre Mutter selbst noch eigenes Vermögen besitzen, fließt dieses in den Nachlass Ihrer Mutter mit ein.
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Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 28.05.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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28.05.2010
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15:01
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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