Sehr geehrte Fragestellerin,
1) Ein Testament muss IMMER beim Nachlassgericht abgeliefert werden.
2) Die Frist zu Erbausschlagung beträgt 6 Wochen. Weitere Möglichkeiten (Nachlassverwaltung etc.) hängen von den Umständen des Einzelfalles ab.
3) Das kommt darauf an, wie die Erbfolge im Berliner Testament genau formuliert ist. Im Zweifel tritt der Abkömmling (E) an Stelle des verstorbenen D (§ 2069 BGB
).
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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Antwort
vonRechtsanwältin Karin Plewe
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78462 Konstanz
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Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht
Sehr geehrte Frau Plewe,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
noch zu 3):
Wie ist aber, wenn Sohn D wegen Überschuldung die Erbschaft von seinem Vater C ablehnt. Tritt er dann trotzdem als Abkömmling an?
Freundliche Grüße zum Wochenende
Sehr geehrte Frau Plewe,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
noch zu 3):
Wie ist aber, wenn Sohn D wegen Überschuldung die Erbschaft von seinem Vater C ablehnt. Tritt er dann trotzdem als Abkömmling an?
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Sehr geehrte Fragestellerin,
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Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin