Sehr geehrter Fragesteller,
Lassen Sie mich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Sie sind zusammen mit den beiden Kindern des verstorbenen Bruders gesetzlicher Erbe Ihrer Schwester geworden. Dabei setze ich voraus, dass Ihre Eltern bereits beide tot sind. Die Ehefrau des verstorbenen Bruders ist hingegen – anders als die beiden Kinder – nicht gesetzliche Erbin Ihrer verstorbenen Schwester.
Nach deutschem Recht steht der Erbengemeinschaft der gesamte Nachlass zu. Zu diesem gehören sowohl das Haus und die Wiese als auch alle beweglichen Gegenstände, das gesamte Bargeld und auch alle eventuell vorhandenen Konten und dergleichen. Eine Aufspaltung des Nachlasses in der Art, dass ein Miterbe (zum Beispiel Sie) bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass schon vorab erhält, gibt es bei der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland nicht.
Das vorhandene Geld und das Hausinventar gehören also der Erbengemeinschaft als Ganzes, genau wie der restliche Nachlass.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen