Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie haben nach Ihrer Schilderung durchaus gute Chancen, Unterhalt zu bekommen:
Die genaue Höhe lässt sich aber erst nach Kenntnis aller genauen Zahlen und Umstände bestimmen, kann jetzt nur grob mit 500-600 € geschätzt werden.
Die Drohung Ihres Mannes, Schulden zu machen und die Arbeit aufzugeben, andert daran nichts. Er wird dann fiktives Einkommen angerechnet. Die Richter kennen so etwas schon, da solche Drohungen weder neu, noch originell sind.
Sie müssen zwar keine Rechtsanwalt nehmen, sondern können die Unterhaltsansprüche auch selbst beim Familiengericht geltend machen. Das sollte sofort erfolgen, da es rückwirkend selten Unterhalt gibt.
Aber sowohl die materiellen Voraussetzungen müssten Sie dann vorbringen und auch die Formalien alle genau einhalten. Ob es dann wirklich ratsam ist, dass alles ohne Rechtsanwalt zu machen?
Auch werden Sie spätestens bei der Scheidung sowieso einen Rechtsanwalt benötigen. Stellen Sie den Scheidungsantrag ist das gesetzlich vorgeschrieben. Sind die Antragsgegnerin, wäre es bestimmt sinnvoll, wenn Ihr Mann jetzt schon solche Spielchen androht.
Die Kosten richten sich immer nach dem Streitwert, der sich aus dem Jahresbetrag der monatlichen Unterhaltszahlungen zusammen setzt:
Für die außergerichtliche Tätigkeit besteht vielleicht die Möglichkeit, Beratungshilfe zu bekommen:
http://rabohledotcom.wordpress.com/2015/10/12/beratungshilfe/
Für ein Verfahren kann man dann vielleicht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann würden Gerichtskosten und eigener Rechtsanwalt von der Staatskasse bezahlt werden. Würden Sie aber verlieren, müssten Sie auch dann den gegnerischen Rechtsanwalt (rund 1.400 €) zahlen
Ohne Verfahenskosten- und Beratungshilfe liegt das Kostenrisiko bei rund 3.000 €, wenn man den Jahreswert mit 6.000 € annimmt.
Beantragen Sie also schnell beim Amtsgericht die Beratungshilfe und suchen Sie schnell einen Rechtsanwalt auf.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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