Sehr geehrter Ratsuchender,
die Unterhaltsverpflichtung für Ihr Kind in Österreich wird angerechnet.
Sie sollten eine Abänderung des Unterhaltstitels gegenüber Ihrer geschiedenen Frau anstreben, wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse nicht verbessert haben. Ich rate Ihnen daher, dieses zuvor von einem Kollegen durchrechnen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Diese Antwort ist vom 10.03.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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10.03.2005
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18:06
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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