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Bafög ja oder nein

14. Juni 2006 10:26 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
meine Freundin möchte ab August 06 eine Ausbildung zur staatlich geprüften kaufmännischen Assistentin in Gera beginnen.Ihr Vater wohnt in Gera.Sie wohnt in Zeitz und bezahlt dort für ihre 1 Zimmerwohnung 187€ Miete +60 € Nebenkosten.Dies bezahlt sie vom Kindergeld und vom Halbweisengeld da ihre Mutter bereits vor 5 Jahren starb.Die Ausbildung kostet im 1. Jahr 190.-€ monatlich und im zweiten dann 100.- € monatlich.
Wir stützten uns immer noch auf das Bafög,da sie ja auch kein Anspruch auf Wohngeld hat ,da sie sich in der Erstausbildung befindet. Aber die zust. Bafög-Stelle sagte uns dass sie wohl nichts bekommt da ihr Vater im selben Ort wohnt wie ihre Schule sich befindet.. Es spielt keine Rolle wo sie wohnt dass sie seit Okt. 05 allein dort wohnt , ob sie Kontakt hat zum Vater hat oder nicht .Es spielt nur eine Rolle wo der Vater wohnt.Ist das so?
Sie hat keine weiteren Einkommen können sie uns weiter helfen da sie ja auch etwas zum Leben brauch. Wo könnte sie sonst noch etwas beantragen und erhalten ?

Vielen Dank im vorraus

14. Juni 2006 | 11:27

Antwort

von


(9)
Hallesche Str. 81
06295 Lutherstadt Eisleben
Tel: 03475-614878
Web: https://benjamin-quenzel.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach § 2 Ia BaföG wird Unterstützung nur gewährt, wenn eine zumutbare Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern nicht erreichbar ist. Die Anspruchstellerin hat die Unterstützung ihres Vaters also ohne Rücksicht auf Verhältnis und Kontakt vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine andere Entscheidung kann nur dann getroffen werden, wenn dies aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist. Dies hängt von mir nicht bekannten Umständen des Einzelfalls ab.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und stehe Ihnen im Rahmen der Rückfragefunktion und darüber hinaus für eine weitergehende Beratung im Rahmen meiner Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



Benjamin Quenzel
(Rechtsanwalt)


ANTWORT VON

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