Pflichteilsanspruch der Schwester?
| 4. September 2013 14:15
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zum Sachverhalt.:
Person, nennen wir sie Frau A verstirbt.
Frau A ist verwitwet, Ihr Ehemann ist vor acht Jahren verstorben. Das Ehepaar ist kinderlos. Es existiert eine leibliche Schwester, nennen wir sie Frau C. Desweiteren
sind noch zwei Nichten vorhanden.
Eine weitere Person, nennen wir ihn Herr B, seines Zeichens Hausmeister bei Frau A, erbt als alleiniger Erbe, das gesamte Vermögen von Frau A.
Nun meine Frage.:
Hat Frau C (Schwester) einen Anspruch auf ein Pflichtteil ? Wenn ja wie hoch wäre dann der Anteil? Und wie verhält es sich bei den Nichten?
Nun gibt es noch eine weitere Person.:
Der schon vor längerem verstorbene Ehegatte von Frau A hat einen unehelichen Sohn. Sein Name ist bekannt. Das Alter, ca. 55 Jahre. Dieser Vorgang wurde bis zum heutigen Tag unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit nie angesprochen, geschweige in die Öffentlichkeit gedrungen.
Hierzu meine Frage.:
Hat dieser uneheliche Sohn einen Anspruch auf das Erbe, wenn ja wie Hoch. Gibt es eine Verjährung für den eventuellen Anspruch.
Für Ihre Bemühungen und der damit verbundenen Rückantwort, möchte ich mich schon jetzt recht herzlich bedanken.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen 04.09.2013
Bewertung des Fragestellers
4. September 2013 | 15:04
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