Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei Ihrer Berechnung haben Sie übersehen, dass der Grundstückspreis auch ohne weitere Investitionen steigen oder fallen kann. Es ist eine Spekulation, bei der Sie auf steigende Bodenpreise setzen und Ihre Schwester darauf setzt, dass die Immobilienblase vor der Übertragung platzt, die Auszahlung aber trotzdem nach den derzeitigen Bodenpreisen berechnet wird. Eine Alternative währe, den Wert erst bei der Übergabe zu bestimmen und dann die Werterhöhung durch Ihre Investitionen so heraus zu rechnen, wie Sie dies mit dem Wohnrecht machen wollen.
Bei der Berechnung des Werts des Wohnrechts müssten Sie die 8 Euro pro m2 noch mit der verbliebenen Lebenserwartung Ihrer Eltern multiplizieren. Hierfür haben die Notare Tabellen zur statistischen Lebenserfahrung.
Wenn Ihren Eltern das Haus jeweils zur Hälfte gehört, dann haben Sie den Schenkungssteuerfreibetrag zweimal. Die Zahlungen an Ihre Schwester werden berücksichtigt. Die Übertragung sollte als gemischte Schenkung gemacht werden. Das heißt, einen Verkauf, bei dem der Kaufpreis niedriger als der Verkehrswert ist. Der Kaufpreis ist der Betrag, den Ihre Schwester bekommen soll. Diesen zahlen Sie an Ihre Eltern. Diese schenken das Geld dann der Schwester. Zwischen Geschwistern ist der Freibetrag nämlich erheblich niedriger, als zwischen Eltern und Kindern.
Die Grundstücksübertragung und die von Ihnen dafür zu leistende Zahlung muss von einem Notar beurkundet werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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