Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Entscheidend ist in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt, ob Ihre Schwester berechtigt war, die Beträge abzuheben, bzw. berechtigt ist, diese zu behalten.
Wenn Ihre Schwester als Rechtsgrund eine Schenkung behauptet, so müsste sie dies nach der herrschenden Rechtsprechung im Streitfall beweisen.
Gelingt Ihrer Schwester der Beweis nicht, so ist sie verpflichtet, die Beträge an die Erbengemeinschaft zurückzuzahlen.
Nach Ihrer Schilderung bestehen gute Erfolgsaussichten, dass die Rückzahlung von der Schwester an die Erbengemeinschaft - im Zweifel gerichtlich - verlangt werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 09.09.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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