Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und des ausgelobten Einsatzes darstellen.
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und des ausgelobten Einsatzes darstellen.
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und des ausgelobten Einsatzes darstellen.
Ich muss Ihnen bereits jetzt sagen, dass eine genaue Beantwortung Ihre Ausführung und auch die damit verbundenen Fragen ohne eine Einsicht in den Arbeitsvertrag und deren genaue Prüfung nicht möglich ist. Zu dem handelt es sich hier um ein komplexes Anliegen, für das Sie einen Bruttobetrag von 45 Euro ausgelobt haben, für das dem antwortenden Anwalt nach Abzügen des Betreibers etwa knapp die Hälfte übrig bleibt.
Sie und der Arbeitgeber schließen den Arbeitsvertrag. Ihnen steht es frei, den Vertrag zu unterschreiben. Wenn Sie hier mit den Verdienstmöglichkeiten nicht einverstanden sind, steht es Ihnen frei, den Arbeitsvertrag nicht zu verlängern. Ob hier eine Sittenwiedrigkeit vorliegt, kann ohne Einsicht in den Vertrag nicht genau beantwortet werden.
Ich empfehle Ihnen hier, den Arbeitgeber schriftlich mit einem Einschreiben+Rückschein aufzufordern, Ihnen eine genaue Erklärung abzugeben, wieso Ihnen 700 Euro abgezogen sind. Auch unter dem Aspekt wieso zwei Wochen nicht eingetragen wurden und Ihnen hierfür wohl auch kein Gehalt bezahlt wurde.
Was sicher mysteriös ist, dass jeden Monat neue Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Jedoch steht es Ihnen auch hier frei diesen zu unterschreiben oder auch nicht. Der Arbeitgeber zwingt sie hier nicht zur Unterschrift. Sicherlich wird der Arbeitgeber unter diesen Gesichtspunkten es schwer haben, auf Dauer gutes Arbeiterpersonal finden zu können.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine weitere positive Antwort geben kann. Sollten Sie den Arbeitsvertrag von mir überprüfen lassen wollen, können sie mich im Rahmen eines Direktmandates kontaktieren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen zu geben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen zu geben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen zu geben.
Sehr geehrter Herr Beck
ich sagte bereits, dass, wenn Arbeitsverträge nicht unterschrieben werden, keine Auszahlung erfolgt! Also hatte ich gar keine andere Chance.
Unterschreib oder geh! heißt es schlicht.
Des weiteren war eine Frage, ob es legitim ist, zu schreiben: 100% Auszahlung nur über 55%; dann aber kulanter weise zb auch bei 50% voll auszuzahlen. Wer entscheidet dann, dass bei 49% nur 50% ausgezahlt werden?
Die genaue Erklärung, warum mir 700.- abgezogen wurden, war ja, dass ich NICHT die 55% erreicht hatte.
bei meiner zweiten Frage erwähnte ich, dass die Höherstufung NICHT im Arbeitsvertrag steht und manche Hochgestuft werden, manche nicht. Ob das legal ist, war meine andere Frage.
Bitte beantworten Sie meine Fragen, so dass sich der Einsatz von 45.- lohnt
Sehr geehrter Ratsuchender,
wie ich Ihnen bereits in meiner o.g. Ausführung mitgeteilt habe, wäre es unerlässlich für eine weitere Auskunft den Arbeitsvertrag zu begutachten, da eine Pauschalisierung über die Ferne nicht gegeben werden kann.
Deshalb kann ich Ihnen nur unter dem Vorbehalt Ihrer Fragen und Ausführung mitteilen, dass es für die Auszahlung wie Sie oben ausgeführt haben, auch ein Berechnungsschlüssel von Seiten des Arbeitgebers geben muss. Um eine Legalität beurteilen zu können, müsste hier die Stellungsnahme des Arbeitgebers abwarten.
Als Fazit ist doch zu sagen, dass die Sache stinkt. Ob dies jedenfall für einen Gang vor das Arbeitsgericht langt, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall scheint es mir doch zu hoch 700 Euro abzuziehen an der Provision. Wie gesagt kann jedoch hier eine abschließende Beurteilung nur nach Einsicht in die Akten erfolgen.
Setzen Sie ein Schreiben an den Arbeitgeber auf in dem Sie Ihn mitteilen, dass Sie Ihn mehrfach telefonisch zwecks Stellungsnahme versucht haben zu erreichen hier jedoch keine Reaktion erfolgte. Setzen Sie Ihm eine 10-tätige Frist, Ihnen zu erklären wieso 700 Euro abgezogen wurden. Fordern Sie Ihn auch auf, Ihnen mitzuteilen, wieso bei den einen Mitarbeiter die Hochstufung stattfindet und bei dem anderen widerrum nicht. Bitten Sie Ihn um Stellungsnahme, nach welchem System die Prozente verteilt werden.
Senden Sie dies per Einschreiben+Rückschein. Nimmt Ihr Arbeitgeber dies nicht an, oder reagiert widerrum nicht, kontaktieren Sie mich nach Ablauf der Frist, sofern Sie möchten dass ich Sie in dieser Angelegenheit weiter vertrete. Ich werde dann dem Arbeitgeber eine Frist setzen und mitteilen, dass Sie anderfalls angehalten Sind rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen.
Die Zahlen jedoch sind ziemlich hoch die abgezogen werden. Es müsste halt geprüft werden, ob Mitarbeiter bei der Vertragsunterschrift genötigt und unter Druck gesetzt werden und der geschlossene Vertrag rechtlichen Bestand hat oder nicht.
Überlegen Sie ich ob es Sinn macht für dieses Unternehmen weiter zu arbeiten, oder Sie nicht woanders eine Anstellung finden können.
Sehr geehrter Ratsuchender,
das System hier hat so eben gestreikt, Dies bitte ich zu entschuldigen. Ich antworte Ihnen daher hier nochmals flüssig.
Ich muss Ihnen bereits jetzt sagen, dass eine genaue Beantwortung Ihre Ausführung und auch die damit verbundenen Fragen ohne eine Einsicht in den Arbeitsvertrag und deren genaue Prüfung nicht möglich ist. Zu dem handelt es sich hier um ein komplexes Anliegen, für das Sie einen Bruttobetrag von 45 Euro ausgelobt haben, für das dem antwortenden Anwalt nach Abzügen des Betreibers etwa knapp die Hälfte übrig bleibt.
Sie und der Arbeitgeber schließen den Arbeitsvertrag. Ihnen steht es frei, den Vertrag zu unterschreiben. Wenn Sie hier mit den Verdienstmöglichkeiten nicht einverstanden sind, steht es Ihnen frei, den Arbeitsvertrag nicht zu verlängern. Ob hier eine Sittenwiedrigkeit vorliegt, kann ohne Einsicht in den Vertrag nicht genau beantwortet werden.
Ich empfehle Ihnen hier, den Arbeitgeber schriftlich mit einem Einschreiben+Rückschein aufzufordern, Ihnen eine genaue Erklärung abzugeben, wieso Ihnen 700 Euro abgezogen sind. Auch unter dem Aspekt wieso zwei Wochen nicht eingetragen wurden und Ihnen hierfür wohl auch kein Gehalt bezahlt wurde.
Was sicher mysteriös ist, dass jeden Monat neue Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Jedoch steht es Ihnen auch hier frei diesen zu unterschreiben oder auch nicht. Der Arbeitgeber zwingt sie hier nicht zur Unterschrift. Sicherlich wird der Arbeitgeber unter diesen Gesichtspunkten es schwer haben, auf Dauer gutes Arbeiterpersonal finden zu können.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine weitere positive Antwort geben kann. Sollten Sie den Arbeitsvertrag von mir überprüfen lassen wollen, können sie mich im Rahmen eines Direktmandates kontaktieren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen zu geben.