Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Arbeitsrecht als Arbeitgeber

26. April 2023 11:53 |
Preis: 48,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


12:50

Guten Tag.

Ich habe einer Mitarbeiterin eine Abmahnung geschrieben, weil diese bei Kollegen negativ über mich als Arbeitgeber gesprochen hat
In der Vergangenheit waren schon mal Vorfälle, das hatte ich mündlich abgemahnt. Und nun berichteten mir 2 Angestellte von dem Vorfall.
Diesmal schrieb ich eine schriftliche Abmahnung wegen Störung des Betriebsklimas. Da die Mitarbeiterin behauptete ich würde andere Mitarbeiter gegeneinander aufhetzen.

Von ihr kam eine wiederlegung der Abmahnung mit der Bitte diese zurück zunehem bzw. Die genauen Taten zu schildern.

Wie agiere ich als AG nun?
Sxhreibe ich ihr genauen tatvorgang mit Zeugenaussagen?
Muss ich die Abmahnung jezzt zurück nehmen oder war es rechtlich in Ordnung dies zutun?

26. April 2023 | 12:25

Antwort

von


(1757)
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

ob die Abmahnung als solche berechtigt war, hängt vom genauen Verstoß ab.

Dieser muss deshalb auch konkret formuliert werden:

„Am xxx haben Sie zu der MA yyy gesagt: ………"

Ohne diese Informationen kann der Arbeitnehmer nicht wissen, wofür er abgemahnt wird und die Abmahnung wäre ohnehin nichtig.

Sie können daher eine neue konkretere Abmahnung aussprechen oder die Sache auf sich bewenden lassen.

Gerne können Sie die Abmahnung hier hoch laden, dann schaue ich einmal drüber.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 26. April 2023 | 12:37

Das würde ich jetzt erneut schreiben. In der ersten Abmahnung hatte ich keine konkreten Gründe genannt weil die Zeugen nicht erkannt werden wollten zunächst.



Sehr geehrte Frau B.,

Bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 22.4, möchte ich Ihnen gerne die Gründe Ihrer Abmahnung genauer erläutern.

Die Mitarbeiter, welche mich auf die Geschehnisse Ansprachen , hatten mich ursprünglich gebeten, in Diskretion zu handeln.
Da Ihnen aber ein genauer Sachverhalt und eine Begründung zusteht, habe ich die Mitarbeiter um Freigabe gebeten.
Diese sind demnach in Kenntnis gesetzt

Am 15.4.23 zu Dienstbeginn von Frau S.,  kamen Sie dazu , die Behauptung aufzustellen, dass ich,  eine  Angestellte von cy ( D. F. , geringfügig Beschäftigte in Elternzeit),gegen Sie aufhetzen würde.
Zeugen dieser Aussage ist Frau K. und Frau S.  die auch gerne bereit sind,  dies noch einmal wieder zu geben.

Die Kollegin die ich angeblich gegen Sie aufhetzen soll, hat in einem Gespräch bestätigt,  daß ich in keinem Moment,  schlecht über sie geredet habe .
Frau Frank  ist gerne bereit darüber Auskunft zu geben.

Des Weiteren schrieben Sie mir in einer Nachricht vom 29.1  , dass meine Dienstpläne "scheisse" sind  und unsere Familie interne Probleme hätte.
Wenn ein Vorgesetzter Dienstpläne anordnet,  hat dies betriebswirtschaftliche Hintergründe. Ich bin immer offen wenn ein Mitarbeiter Wünsche bezüglich des Dienstplans hat,  aber meine Arbeit als " scheiße" zu bezeichnen,  gehört in kein anständiges Arbeitsverhältnis, ebenso wenig,  wie abwertende Kommentare bezüglich der Familie .

So kam es in der Vergangenheit auch schon vor , dass Sie im Beisein von Frau Luy Senior, meinen Vater P.L.,  als "Idiot" bezeichneten.

Zum Thema Dienstpläne möchte ich noch daran erinnern , dass ich bereits mehrmals im Team erwähnt habe, dass sich bitte an die im Diensplan angegebenen Zeiten gehalten  werden soll.
Wenn es erforderlich ist , Überstunden zu machen,  dann nur,  wenn es die Geschäftsleitung anordnet bzw. mit der Leitung abgesprochen  ist.
Leider wurde gegen diese Anweisung nahezu täglich verstoßen, wodurch sich in den ruhigsten Geschäftszeiten,  enorme Überstunden aufgebaut haben. Diese habe ich mühevoll in den ersten Monaten diesen Jahres teilweise abgebaut und teilweise ausbezahlt.
Da Sie mehrmals betont haben, dass Sie Überstunden sammeln möchten,  um " Freizeit" , für die OP Ihres kranken Kindes zu bekommem , habe ich davon abgesehen dieses Verhalten anzumahnen .  Aber auch hier musste ich mehrmals darauf hinweisen, bis Sie dies eingestellt haben.

Wie sie sich sicherlich erinnern können , habe ich sie wegen vergangener Angelegenheiten schon persönlich angemahnt, dies zu unterlassen.

Nach erneuten Vorfall am 15.4.23 kam es nun zu einer schriftlichen Abmahnung .
Da ich derartige Äußerungen als Störung des Betriebsklimas empfinde ,bitte ich Sie,  diese Dinge in Zukunft dringend zu unterlassen.


Mit freundlichen Grüßen
J.l.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. April 2023 | 12:50

Sehr geehrter Fragesteller,

das sollte hier ausreichend sein, allerdings droht die Gefahr, dass die Abmahnung insgesamt unwirksam sein kann, wenn so viele Verstöße zusammengefasst werden und nicht alle Punkte berechtigt sind.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(1757)

Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER