§ 437Nr. 2 BGB /Eigentumswohnung / unzumutbare, verschwiegene Lärmquelle? Sachmangel
vom 19.11.2023
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Sehr geehrte Damen und Herren, Gemäß § 437 Nr. 2 BGB wollen/müssen wir, versuchen, unser Recht durchzusetzen und vom Kaufvertrag (notariell beglaubigt, 30.10.2023), zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. ... Unser Nachbar zur rechten besitzt ebenfalls eine Dachgeschoss-Maisonetten Wohnung. ... Haben wir ggfs sogar das Recht auf Aufhebung des Kaufvertrages?