Nachversicherung bei Wegfall der Beihilfe (§ 199 VVG)
vom 4.5.2021
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Dinkhoff / Münster
§199 VVG sieht die Nachversicherung „im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife" vor. Der Gesetzgeber kann damit ja nicht gemeint habe, dass mir die Versicherung einen beliebigen Tarif anbieten kann um seiner Pflicht genüge zu tun.