Überschwenkgenehmigung Kran bei Neubau
vom 2.10.2025
für 48 €
beantwortet von
Haftung und Versicherung Die Bauherren übernehmen die volle Haftung für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Krans, Transport der Bauteile und der dadurch entstehenden Baumaßnahmen entstehen. ... Die Kosten der Behebung tragen vollumfänglich die Bauherren. Kostenübernahme Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung, eventuellen Sicherungsmaßnahmen, der Schadensbeseitigung oder sonstigen durch die Arbeiten verursachten Aufwendungen entstehen, tragen ausschließlich die Bauherren.