hallo, ich habe vor ca. zehn jahren eine wohnung angemietet, in die meine damalige freundin eingezogen ist. da ich beruflich umziehen musste, habe ich mein einverständnis gegeben, dass der mietvertrag an sie überschrieben wurde. im keller der betr. wohnung waren noch zahlreiche gegenstände von mir u.a. eine briefmarkensammlung und zahlreich persönliche akten und arbeiten. diese habe ich nie eingefordert, sondern dort liegen gelassen und sogar vergessen. nachdem meine damalige freundin und ich uns getrennt haben und ihr neuer freund in die besagte wohnung eingezogen ist, ist der kontakt abgebrochen. allerdings gab es zwischen ihr und mir eine absprache, dass sie mir im falle des auszuges bescheid geben müsse, so dass ich im bedarfsfalle evtl. den mietvertrag übernehmen könne. dem ist sie auch gefolgt und hat mich entsprechend benachrichtigt, ich selbst habe aber abgelehnt, da ich erst kürzlich umgezogen bin. nach einiger zeit ist mir allerdings eingefallen, dass ich die oben erwähnten sachen noch im keller liegen hatte. nach rückfrage wurde mir von meiner damaligen freundin berichtet, sie habe den keller ausräumen und entsorgen lassen. dass noch sachen von mir im keller waren habe sie angeblich nicht gewusst. nun meine frage: ist es rechtens, dass eigentum unter o.g. bedingungen von mir entsorgt werden darf?