Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Kfz-Versicherung ist nicht frei von der Leistung. Auch wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug führt, bleibt die Versicherung gegenüber dem Unfallgegner weiter zur Leistung verpflichtet. Das folgt ua. aus § 3 PflVG
und aus § 117 I VVG
.
Allerdings liegt ein Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag vor. Die Versicherung kann allerdings einen Beitragsrabatt zurückfordern und es ist auch eine Vertragsstrafe möglich, die im Normalfall eine Jahresprämie beträgt.
Zunächst muss also die Tante Ihrer Tochter für eine Regulierung durch die Haftpflicht sorgen
Natürlich ist dann der Fahrer verpflichtet den entstandenen Schaden zu erstatten, aber nicht den vollen Unfallschaden sondern nur den Betrag den die Versicherung zurückfordert.
Dann ist es sinnvoll eine Zahlungsfrist schriftlich zu setzen. Nach Fristablauf sollte ein Anwalt beauftragt werden um den Anspruch zivilrechtlich durchzusetzen.
Eine Anzeige hilft wenig, weil eine Strafbarkeit zum einen fraglich ist und zum anderen nicht dazu führt das der Schaden ausgeglichen wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 09.11.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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