Reaktion auf Strafbefehl wegen Körperverletzung
vom 1.8.2024
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Der Strafbefehl setzt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt 2000 Euro, fest und verpflichtet mich zur Übernahme der Verfahrenskosten gemäß § 465 StPO. ... Akte Da ich die Vorwürfe nicht akzeptiere, möchte ich Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegen. ... Bitte lassen Sie mich wissen, wie ich in diesem Fall weiter vorgehen soll und was genau ich in den Widerspruch schreiben muss.