Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen möchte ich einsatzangepasst wie folgt beantworten:
1.)
Ja, die Möglichkeit eines Strafbefehls besteht.
Wenn dieses beantragt wird, kann das Gericht den Strafbefehl erlassen, auch wenn wesentliche Tatsachen noch nicht abschließend feststehen. Diese Unsitte kommt leider häufig vor.
Allerdings sollte dann unbedingt gegen einen solchen Strafbefehl fristgemäß Einspruch eingelegt werden, da er dann mit großer Wahrscheinlichkeit fehlerhaft sein dürfte.
2.)
Ja, der Ehemann kann dann Einspruch gegen seinen Strafbefehl einlegen.
Die Zahlung der Ehefrau kann ihm dabei nicht angelastet werden.
3.)
Sie könnten es zwar beantragen. Dieser Antrag würde aber verworfen werden, da PKH in solchen Verfahren nicht vorgesehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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