Nachdem sich mittlerweile Schulden in beträchtlichem Umfang zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angesammelt haben und auch auf meinen wiederholten Antrag auf ALG II, gestellt am 13.9.2005, trotz mehrfacher Telefonate mit Herrn ZZ, der „G 2“ Abteilung und bei meinem Arbeitsbetreuer Herrn VV das Telefon permanent „besetzt“ ist, bzw. überhaupt nicht abgehoben wird, eine vorher für mich zuständige Frau YY nicht mehr zuständig ist, der Sachbearbeiter Herr AA trotz 4 maligen persönlichen Vorsprechen keine Entscheidung gefällt hat, strafbarer Weise nachträglich Sozialdaten verlangt und erhalten hat (unzulässiges ausspionieren) und sich persönlich nach Rücksprache mit seinem stellvertretenden Abteilungsleiter geweigert hat mir die Übergabe des Schreibens in dem ich das Arbeitsamt in Verzug setze zu quittieren vom 07.12.2005() gehe ich von vorsätzlichem Amtsmissbrauch, sowie Nötigung aus. Ich rief daraufhin sofort Herrn Rechtsanwalt XY an und berichtete von diesem Vorgang; auch war keiner der auf dem Flur befindlichen Arbeitslosen bereit die Verweigerung zu bezeugen, Sie hatten alle erhebliche Angst dies zu tun da sie in einem solchen Fall erhebliche Repressalien durch das Arbeitsamt erwarten, nach meinen Erfahrungen absolut zu Recht. ... Was haben Forderungen nach Einkommensbescheiden von 2002-2004 für einen inneren Nährwert für die Beurteilung der Bedürftigkeit; wohl überhaupt keinen!