Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das in Artikel 20 GG
(Grundgesetz) verankerte Sozialstaatsprinzip ist in seinem Wesensgehalt zwar unumstößlich (vgl. die „Ewigkeitsklausel" in Art. 79 Abs. 3 GG
). Selbst ein ernstgemeinter Aufruf, den Sozialstaat abzuschaffen, wäre aber NICHT strafbar.
Daher kann ich Sie beruhigen; Sie haben in (straf-)rechtlicher Hinsicht wegen dieser Äußerung, die übrigens durch die Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG
) gedeckt ist, ABSOLUT NICHTS zu befürchten. Es bestünde auch kein Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat, so dass es selbst im Falle einer Strafanzeige nicht zu einem Ermittlungsverfahren gegen Sie kommen würde. Das betreffende Forumsmitglied wollte Sie offenbar nur einschüchtern.
Das Grundgesetz selbst enthält keine Straftatbestände, so auch nicht der in diesem Forum zitierte Art. 20 Abs. 4 GG
. In diesem Kontext dieses sog. Widerstandsrecht zu bemühen, ist vollkommen absurd. Dieses Recht eines jeden Deutschen kann als Ultima Ratio überhaupt erst dann eingreifen, wenn den evidenten Verfassungsverstößen (in erster Linie der Staatsorgane) weder mit demokratischen Mitteln (also durch Wahlen und Abstimmungen) noch auf dem Rechtsweg mehr begegnet werden kann. Keinesfalls kann sich das Widerstandsrecht gegen einen Bürger richten, der seine Meinung äußert.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben, und wünsche Ihnen eine gute Nacht.
Mit freundlichen Grüßen
Felix M. Safadi
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 27.09.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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