Diebstahl Ersttäter
vom 1.4.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Roger Schulz / Köln
Ich mache mir große Sorgen, weil ich nicht weiß, ob das ins Führungszeugnis eingetragen wird oder ob es meine Zukunft beeinflussen kann. ... •Alter: 17 Jahre •Tatvorwurf: Diebstahl (Warenwert ca. 70€) •Ersttäter: Ja, keine Vorstrafen •Strafverfolgung: Noch keine polizeiliche Vorladung oder Anklage erhalten •Fragen an den Anwalt: 1.Beste Möglichkeit für eine Einstellung: Wie kann ich eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen (Einstellung nach § 45 JGG) erreichen? 2.Auswirkungen auf Führungszeugnis: Falls es zu Sozialstunden oder einer erzieherischen Maßnahme kommt, wird das ins Führungszeugnis eingetragen?