Ein Ehevertrag wurde bereits vor dem Grundstücks/Hauskauf geschlossen mit folgenden Kernpunkten. Das Haus wurde explizit nicht erwähnt • Grundsätzlich gilt die gesetzliche Zugewinngemeinschaft mit Ausnahmen. • Vom Zugewinnausgleich ausgenommen sind: •Schenkungen, Erbschaften, Ausstattungen •Bestimmte Immobilien von Ehepartner A •Kapitalvermögen beider Ehegatten • Auch Wertsteigerungen, Verluste und Schulden in Bezug auf dieses ausgenommene Vermögen bleiben unberücksichtigt. • Auch Surrogate (Ersatzgegenstände) sind vom Zugewinn ausgenommen, sofern dokumentiert. 1.Wie kann sichergestellt werden, dass bei einer Trennung und einem erforderlichen Verkauf das eingebrachte Eigenkapital des Ehepartners A fair berücksichtigt wird?