Dort ist steht, dass meine Schwester als "weitere Gegenleistung" der Übertragung unserem Vater "..ein lebenslanges Wohnrecht bestellt".. und sich ferner verpflichtet, ."..unseren Vater lebenslänglich zu pflegen und zu versorgen. Die Pflege bezieht sich auf alles, was an persönlichen Dienstleistungen in kranken und gesunden Tagen notwendig ist, und zwar sowohl für die körperliche Pflege, die Besorgung der Wohnung, Leistungen für Instandhaltung der Wohnung, Besorgung der Wäsche, das Reinigen der Wohnung, kurz gesagt alles, was zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Hausstands und zur persönlichen Pflege einer betagten Person auch in kranken Tagen erforderlich ist. ... Darf meine Schwester von meinem Vater Miete nehmen?