Unterhaltszahlung während freiwilligen Wehrdienstes
vom 26.2.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Manuel Kruppe / Geithain
Seit mehreren Jahren habe ich weder mit der Kindesmutter noch mit dem Sohn Kontakt, habe jedoch immer vollumfänglich meine Zahlungen geleistet. ... 2) Besteht der Unterhaltsanspruch auch nach Beendigung der Ausbildungszeit ab Juli 2025 ? ... (Ich habe einen Titel auf die Zahlungen) 3) Wenn diese Bundeswehrausbildung angeblich einer normalen Ausbildung gleichgesetzt ist - muss ich dann bei Aufnahme eines Studiums trotzdem weiter zahlen ?