Unterhaltsrecht – fehlende Leistungsfähigkeit / Unterhaltstitel
vom 1.10.2025
für 45 €
beantwortet von
Ausgangslage Ich bin Mutter von drei Kindern: zwei Kinder (13 und 14 Jahre) leben dauerhaft beim Vater, ein weiteres Kind (Baby) lebt bei mir und meinem Ehemann. Für die beiden älteren Kinder besteht ein Unterhaltstitel bis 20.10.2025 (100 % Mindestunterhalt). ... Tatsächlich liege ich mit meinem eigenen Einkommen aber unterhalb des Selbstbehalts von 1.200 € (nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige).