Der Plan von M und P ist es, den S und den V nicht in die Umzugspläne einzuweihen, bis die Scheidung durch ist, damit die Frage des Aufenthaltes von S nicht Bestandteil des Urteils wird. ... Nach Ausspruch der Scheidung soll der Umzug bekannt gegeben werden, in der Hoffnung, dass der V finanziell und psychisch nicht in der Lage sein wird, ein Verfahren bezüglich des Aufenthaltes von S anzustrengen, bzw. dass zum Zeitpunkt eines solchen Verfahrens der Wohnortwechsel bereits vollzogen sein wird. 1.) ... Wie würden Sie verfahren, um den Wohnort- und damit Schulwechsel sicherstellen zu können ?