Neuberechnung von Kindes- und Trennungsunterhalt nach Job- und Steuerklassenwechsel
vom 29.4.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Bis März 2025 war ich in einem Job mit variablem Einkommen (z. ... Ich möchte nun den Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt ab Mai2025 neu berechnen, da sich meine Einkommensverhältnisse dauerhaft geändert haben. Meine konkrete Frage lautet: Darf ich für die Berechnung des Kindesunterhalts ab April 2025 mein neues Einkommen mit Steuerklasse I zugrunde legen?