von Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Wenn die Eltern (Deutsch)eines Kindes im Studium ins europäische Ausland umziehen - sie sind in passiver Altersteilzeit, also freizügig - können sie trotzdem weiterhin für dieses Kind Kindergeld beziehen oder erlischt der Anspruch ??? Das Kind wohnt und studiert weiter in Deutschland, nur die Eltern ''''wandern'''' quasi ''''aus''''. Sind die Eltern im europäischen Zielland (Frankreich)steuerpflichtig, wenn sie dorthin ihren Wohnsitz verlegen, oder bleiben sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, da sie ja im Zielland nicht arbeiten werden, sondern ihre Bezüge in Deutschland bekommen?